Ja, unter gewissen Umständen (starke Orientierungslosigkeit, Sturzgefahr, Tragen von schweren Gegenständen...) kann die „Commission“ der Ansicht sein, dass eine persönliche Begleitperson unverzichtbar ist.
Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen:
- Sie nicht alleine an den Ort gelangen, an dem Sie abgeholt oder abgesetzt werden.
- oder wenn Sie nicht alleine im Fahrzeug bleiben können.
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Sonderbegleitung:
Wenn die „Commission“ keine kostenlose private Begleitperson bewilligt hat oder Sie keinen Schwerbehindertenausweis (Carte Mobilité Inclusion - CMI) mit dem Merkzeichen B („Benötigt Begleitung“) haben, ist es im Rahmen der Verfügbarkeiten möglich, ausnahmsweise mit einer Begleitperson zu fahren.
Preise für Begleitpersonen:
- Gratis, wenn die „Commission“ bestätigt hat, dass Sie zwingend eine Begleitperson benötigen.
- Gratis, wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen B („Benötigt Begleitung“) besitzen.
- Kostenpflichtig in allen anderen Fällen: die Begleitperson benötigt einen gültigen CTS-Fahrschein.