
3G-REGELN in der Tram D in Kehl
Ab dem 24. November 2021
Wer von Mittwoch, 24. November 2021, auf unbestimmte Zeit, an die Tram nutzen möchte, muss die 3G-Regeln einhalten, also entweder vollständig gegen Corona geimpft, genesen oder frisch negativ getestet sein.
Die 3G-Regel ist für Schüler unter 16 Jahren nicht verpflichtend. Achtung, dennoch kann von Jugendlichen zwischen 6 und 16 Jahren ein Schulnachweis verlangt werden.
Die Technischen Dienste Kehl (TDK), werden die Einhaltung der Regelung kontrollieren.